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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Daten des Anbieters:

  • Abkürzung: ZeinaHotel Szolgáltató Kft.
  • Firmensitz: H-1195 Budapest, Üllői út 283.
  • Steuernummer: 14215771-2-43
  • Firmenregistrierungsnummer: 01-09-894078

2. Allgemeine Regeln

2.1. Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ regeln die Nutzung der Unterkünfte und dort angebotenen Dienstleistungen des Anbieters.

2.2. Individuelle Sonderkonditionen sind nicht Teil der hier publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dennoch werden gelegentliche Sondervereinbarungen mit Reiseveranstaltern oder Reiseagenturen bezüglich dem jeweiligen Geschäft entsprechenden Konditionen nicht ausgeschlossen.

3. Die Vertragspartei

3.1. Die vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.

3.2. Wenn der Gast selbst unmittelbar beim Anbieter Dienstleistungen bestellt, so ist der Gast die Vertragspartei. Im Falle der Erfüllung aller Konditionen werden Anbieter und Gast gemeinsam zu Vertragsparteien (des Weiteren: Parteien).

3.3. Falls die Bestellung von Dienstleistungen beim Anbieter im Auftrag des Gastes von einer dritten Person durchgeführt wird (des Weiteren: der Vermittler), so werden die Bedingungen der Zusammenarbeit von einem Vertag zwischen Anbieter und Vermittler geregelt. In diesem Fall ist der Anbieter nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Dritte den Gast rechtsgemäß vertritt.

4. Zustandekommen des Vertrags,Tätigen bzw. Ändern der Reservierung, Benachrichtigungspflicht/ Informationspflicht

4.1. Auf eine schriftliche oder mündliche Anfrage seitens des Gastes antwortet der Anbieter mit der Zusendung eines Angebots. Wenn 48 Stunden nach Absenden des Angebotes keine Reservierung getätigt wird, so ist das Angebot für den Anbieter nicht mehr bindend.

4.2. Der Vertrag kommt zustande wenn der Anbieter die schriftliche oder mündliche Reservierung des Gastes durch die Zusendung einer schriftlichen Bestätigung bestätigt, sodass diese als schriftlicher Vertrag gilt.

4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Unterbringung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet.

4.3.1. Wenn der Gast vor dem festgelegten Datum endgültig abreist, hat der Anbieter Anspruch auf die volle Gegenleistung der im Vertag festgelegten Leistung. Der Anbieter ist berechtigt, das früher frei gewordene Zimmer zu vermieten.

4.3.2. Für die Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterbringung auf Betreiben des Gastes ist die vorherige Zustimmung des Anbieters notwendig. In diesem Fall kann der Anbieter die Bezahlung der bisher erbrachten Leistungen einfordern.

4.4. Für die Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Unterschrift beider Parteien notwendig.

5. Stornokonditionen

5.1. Falls das Hotel im Angebot keine anderen Konditionen bestimmt hat, besteht am Ankunftstag bis 18 Uhr Ortszeit die Möglichkeit, ohne Pönalzahlung die Unterkunft zu stornieren.

  • a) Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunft nicht mittels einer Vorschusszahlung, Kreditkartengarantie oder anderen, im Vertrag festgelegten Möglichkeiten  abgesichert hatte, so erlischt die Verpflichtung des Anbieters für die Erbringung der Dienstleistung am Ankunftstag ab 18 Uhr Ortszeit.
  • b) Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunft mittels einer Vorschusszahlung, Kreditkartengarantie oder anderen, im Vertrag festgelegten Möglichkeiten  abgesichert hatte und am Ankunftstag bis 23:30 Uhr Ortszeit nicht eintrifft und auch nicht im Vornhinein beschied gibt, dass er später eintreffen wird, so macht der Anbieter eine fixe Pönale im Ausmaß von mindestens einer Übernachtung geltend. In diesem Fall muss der Anbieter das Zimmer bis 10 Uhr des Tages nach dem Ankunftstag für den Vertragspartner bereit halten, danach erlischt seine Verpflichtung, die Dienstleistung zu erbringen.

5.2. Für die Reservierung von Dienstleistungen, die an spezielle Konditionen gebunden sind, so wie für Gruppenreisen oder Gruppenveranstaltungen legt der  Anbieter in einem Einzelvertrag von den obengenannten abweichende Konditionen fest.

6. Preise

6.1. Die Zimmerpreise (Rack Rate) werden in den Zimmern oder an der Rezeption ausgehängt. Die Preise für andere Services stehen in den jeweiligen Räumlichkeiten (Restaurant, Therapiebereich, Wellness-Bereich) zur Verfügung.

6.2. Der Anbieter kann seine ausgeschriebenen Preise ohne vorherige Ankündigung frei ändern.

6.3. Bei der Veröffentlichung der Preise gibt der Anbieter den bei der Offertlegung gültigen, gesetzlich geregelten Steueranteil der Preise (Mwst, Fremdenverkehrssteuer) an.  Der Anbieter kann Zusatzkosten aufgrund der Novellierung der geltenden Steuergesetze (Mwst, Fremdenverkehrssteuer) an den Vertragspartner abwälzen, wenn er diesen im Vornhinein informiert.

6.4. Aktuelle Angebote, Preisnachlässe und Aktionen sowie zusätzliche Angebote werden auf continentalhotelzara.com veröffentlicht.

7. Familienrabatt

7.1. Für Kinder bis 12 Jahren ist die Übernachtung gratis sofern das Kind bei den Eltern im  Zimmer  bleibt. Bei einer Familie mit mehreren Kindern unter 12 Jahren sind statt zwei Zweipersonenzimmer zwei Einpersonenzimmer zu bezahlen.

7.2. Für Kinder unter 12 Jahren bieten wir 50% Rabatt für Mahlzeiten. Dies ist vor Ort zu entrichten.

7.3. Einige Hotels können auch von diesen abweichende Konditionen festsetzen.

8. Zahlungsmodalitäten, Garantie

8.1. Der Anbieter beansprucht vom Vertragspartner die Gegenleistung für die von ihm geleisteten Services spätestens nach der Nutzung dieser Dienstleistungen, vor dem Verlassen des Hotels. Im Rahmen einer individuellen Vereinbarung kann der Anbieter jedoch dem Gast die Möglichkeit einer nachträglichen Zahlung geben.

8.2. Für die Garantie der vertragsmäßigen Inanspruchnahme von Dienstleistungen und der Entrichtung der dafür entfallenden finanziellen Gegenleitung kann der Anbieter

  • a) eine Kreditkarte als Garantie verlangen, indem die Kosten für das bestellte und bestätigte Service  gesperrt werden
  • b) eine Vorschusszahlung verlangen für eine Teilsumme oder die Gesamtsumme

8.3. Der Vertragspartner kann seine Rechnung in HUF begleichen, oder/und

  • a) in jeglicher Währung, die der Anbieter als akzeptierte Währung deklariert.  Umrechnung und Rechnungslegung werden nach dem Wechselkurs (Devisenkaufkurs) der kontoführenden Bank des Anbieters, der am Ankunftstag des Gastes gilt, vorgenommen.
  • b) der Anbieter akzeptiert Bargeldschonende Zahlungsmodalitäten (Kreditkarte, Reiseschecks, sowie nach individuellem Vertrag: Kupons, Gutscheine, usw. ), die dem Vertragspartner auf dessen Wunsch in einer ständig aktualisierten Liste zur Verfügung gestellt werden.

8.4. Alle Kosten, die aufgrund jedweder Zahlungsmodalität entstehen, sind vom Vertragspartner zu tragen.

9. Modalitäten und Konditionen der Inanspruchnahme der Dienstleistung

9.1. Der Gast kann das Zimmer am Ankunftstag ab 16:00 Uhr beziehen (Check in) und muss es am letzten Tag bis 12:00 Uhr Mittags räumen (Check out). Ausnahmen sind DHSR-Hotels sowie Hotels mit All-Inclusive Angebot: hier ist die Check out Zeit 11:00 Uhr.

9.2. Wenn der Gast das Zimmer vor 6:00 morgens verlassen möchte, wird die Nacht davor dennoch in Rechnung gestellt.

10. Haustiere

10.1. Im Allgemeinen können Haustiere in die Unterkünfte des Anbieters mitgenommen werden, sie können unter Aufsicht des Gastes im Zimmer gehalten werden, sie können die gemeinsamen Räumlichkeiten zur Begehung auf dem Weg ins Zimmer benützen. In andere Räumlichkiten  (Restaurant, Schwimmbecken, etc.) können Tiere jedoch nicht mitgenommen werden. Die einzelnen Hotels können jedoch davon abweichende Regelungen treffen, bis hin zum völligen Verbot von Haustieren.

10.2. Der Gast haftet im vollen Umfang für sämtliche vom Haustier verursachten Schäden.

10.3. A háziállat szobában történő elhelyezéséért a Szolgáltató külön megállapodás alapján díjat számít fel.

11. Ablehnen der Vertragserfüllung, Erlöschen der Dienstleistungspflicht

11.1. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag über die Unterbringungsleistung  mit sofortiger Wirkung zu kündigen und damit das Leisten von Services und Dienstleistungen zu verweigern, wenn

  • a)der Gast das ihm zur Verfügung gestellte Zimmer bzw. die Anlage nicht ordnungsgemäß nützt
  • b)der Gast mit der Sicherheit und Ordnung des Hotels, bzw. mit den Angestellten  in beanstandbarer Weise, grob umgeht, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,  ein bedrohliches, beleidigendes, oder sonst in irgend einer Weise inakzeptables Benehmen an den Tag legt.
  • c)der Gast an einer ansteckenden Erkrankung leidet.
  • d)wenn der Vertragspartner seine im Vertrag festgelegten Pflichten bezüglich der Leistung einer Vorschusszahlung bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht erfüllt

11.2. Wenn der Vertrag zwischen den Parteien aufgrund von „Force major/höherer Gewalt” nicht erfüllt werden kann, tritt der Vertrag außer Kraft.

12. Unterbringungsgarantie

12.1. Falls das Hotel des Anbieters die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen aus eigenem Verschulden (z.B.: Überbuchung, vorübergehende Probleme im Betrieb, usw.) nicht erbringen kann, so ist der Anbieter verpflichtet, unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.

12.2. Der Anbieter ist verpflichtet

  • a)die im Vertrag festgelegten Services zu dem ebendort fixierten Preis für den dort festgelegten Zeitraum – oder bis zu dem Zeitpunkt, wo die Störung im eigenen Hotel behoben ist- in einem anderen Hotel der selben oder einer höheren Kategorie zu sichern/anzubieten. Alle Zusatzkosten für die Ersatzunterkunft gehen zulasten des Anbieters.
  • b)dem Gast die Möglichkeit für einen unentgeltlichen Telefonanruf zu bieten, um den Wechsel der Unterkunft bekannt geben zu können
  • c)eine gratis Transfermöglichkeit für den Gast für die Anreise in die angebotene Ersatzunterkunft, sowie für die eventuelle Rückübersiedlung sichern

12.3. Wenn der Anbieter all diesen Verpflichtungen nachkommt bzw. der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft akzeptiert, so kann der Vertragspartner im Nachhinein keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

13. Erkrankung oder Ableben des Gastes

13.1. Falls der Gast während der Inanspruchnahme der Unterbringung erkrankt und nicht im Stande ist, in seinem eigenen Interesse zu handeln, so hat der Anbieter ihm ärztliche Hilfe anzubieten.

13.2. Im Falle der Erkrankung/Ableben des Gastes hat der Anbieter Anspruch auf Kostenersatz seitens der Familienangehörigen oder Erben des Erkrankten/Verstorbenen, bzw. seitens Erben bzw. des Kostenträgers. Es können Kosten für ärztliche Behandlung und für Administration,  vor dem Ableben in Anspruch genommene Leistungen, sowie durch den Todesfall entstandene Sachschäden etwa an Einrichtung und Betriebsausstattung geltend gemacht werden.

14. Rechte des Vertragspartners

14.1. Laut Vertrag ist der Gast berechtigt zur ordnungsgemäßen Nutzung des resevierten Zimmers sowie jener Einrichtungen des Hotels, die in die regulären Dienstleistungen fallen und nicht speziellen Bedingungen unterliegen.

14.2. Der Gast kann während seines Aufenthaltes Beschwerde einreichen in Bezug auf die vom Anbieter dargebrachten Dienstleitungen. Der Anbieter ist verpflichtet, sich während dieses Zeitraunmes mit der ihm nachweislich schriftlich vorgelegten (oder von ihm protokollierten) Beschwerde zu befassen.

14.3. Das Beschwerderecht des Gastes erlischt mit der Abreise aus der Anlage.

15. Pflichten des Vertragspartners

15.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bestellten Leistungen bis zu dem im Vertrag festgesetzten Datum und in dem dort festgelegten  Modus finanziell zu begleichen.

15.2. Der Gast hat sicherzustellen, dass die in ihrer Obhut stehenden Kinder unter 14 Jahren sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Anbieters aufhalten.

15.3. Es ist dem Gast nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke in den Gastronomiebereich mitzunehmen.

16. Schadenersatzverpflichtung der Vertragspartei

Der Gast haftet für all jene Schäden und Beeinträchtigungen des Anbieters oder einer dritten Person, die er selbst, seine Begleitung, oder irgendeine andere Person, die in seiner Verantwortung steht, verursacht hat. Diese Haftungspflicht besteht auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, seinen Schaden direkt beim Anbieter geltend zu machen.

17. Rechte des Anbieters

Wenn der Gast seiner Zahlungspflicht bezüglich der in Anspruch genommenen Dienstleitungen bzw. der vertraglich bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen, die an eine Pönale geknüpft sind,  nicht nachkommt, so hat der Anbieter das Recht, persönliche Gegenstände des Gastes, die er im Hotel mit sich führt, als Pfand einzubehalten.

18. Verpflichtung des Anbieters

Der Anbieter ist verpflichtet

  • a)die im Vertrag festgelegten Leistungen in Bezug auf Unterbringung und andere Services gemäß den geltenden Vorschriften und Servicestandards zu  erbringen
  • b)den schriftlichen Beschwerden des Gastes nachzugehen und die für die Problemlösung notwendigen Schritte zu setzen, welche auch schriftlich festgehalten werden müssen

19. Schadenersatzpflicht des Anbieters

19.1. Der Anbieter haftet für all jene Schäden des Gastes, die sich in seiner Anlage, aus Verschulden des Anbieters oder seiner Angestellten ereignen.

19.1.1. Die Haftung des Anbieters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die sich aufgrund von unvermeidlichen Gründen, die außerhalb der Wirkungsmacht der Angestellten des Anbieters oder der Gäste liegen,  ereignen oder vom Gast selbst verursacht werden.

19.1.2. Der Anbieter kann Bereiche im Hotel definieren, wo Gäste keinen Zutritt haben. Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die sich in diesen Bereichen ereignen.

19.1.3. Der Gast muss es im Hotel sofort melden, wenn ihm ein Schaden widerfahren ist und muss alle Informationen, die für die Klärung der Umstände des entstandenen Schadens sowie für ein eventuelles Polizeiprotokolls/polizeiliche Ermittlung notwendig sind, dem Hotel geben.

19.2. Der Anbieter haftet auch für Schäden des untergebrachten Gastes, die aufgrund von Verlust, Verenden oder Verletzung/Beschädigung seiner mitgeführten Gegenstände entstehen, die er an einem durch den Anbieter bestimmten Ort, bzw. an einem im Allgemeinen dafür bestimmten Ort, oder in seinem Zimmer platziert hatte, oder aber einem Angestellten des Anbieters übergeben hat, der dem Gast für die Übernahme dieser Gegenstände als berechtigt zu sein erscheinen konnte.

19.2.1. Der Anbieter haftet nur dann für Wertgegenstände, Wertpapiere oder Bargeld, wenn diese ihm explizit zur Aufbewahrung übergeben wurden, oder wenn der Schaden sich aus Gründen ereignete, für die der Anbieter laut AGB haftet. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast.

19.3. Die Schadenersatzsumme beträgt das Fünfzigfache des im Vertrag festgelegten Preises pro Übernachtung, außer wenn die Schadenssumme geringer ist als diese Summe.

20. Geheimhaltung

Der Anbieter ist verpflichtet, sich bei der Erfüllung der im Vertrag festgelegten Pflichten an das Gesetz LXIII/1992 über den Schutz personenbezogener Daten und Veröffentlichung öffentlichkeitsrelevanter Daten, sowie an Datenschutzbestimmungen, wie auch an die internen Regelungen des Vertragspartners – sofern diese dem Anbieter diese mitgeteilt wurden-  zu halten

21. Höhere Gewalt

Wenn Gründe oder Umstände eintreten (z.B.: Krieg, Feuer, Überschwemmung, Wetterextreme, Stromausfall, Streik etc.), welche sich der Kontrolle der jeweiligen Partei entziehen (höhere Gewalt/Force Major), dann sind beide Parteien von ihren vertraglich festgelegten Verpflichtungen entbunden solange diese Gründe oder Umstände bestehen. Die Parteien stimmen darin überein, dass sie beide alles ihnen Mögliche unternehmen, um das Wahrscheinlichkeit des Eintretens solcher Gründe und Umstände  so gering wie möglich zu halten und den so entstandenen Schaden oder Verzögerung so schnell wie möglich wieder zu beheben.

22. Im Rechtsverhältnis der Parteien anzuwendendes Recht,  Gerichtsstand

Für das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Vertragspartner sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmend. Für eventuelle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Dienstleistungsauftrag entfallen in die Befugnis jenes Gerichts, das am Ort der Dienstleistung zuständig ist.

23. Website

23.1 Verweise und Links

ZeinaHotel Kft. hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt von Webseiten Dritter, die auf die eigene Seite verlinkt wurden bzw. auf die von der eigenen Seite verwiesen wird.

23.2 Copyright

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23.3. Cookies

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23.4. Analyse

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